Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
LG Dortmund, Beschluss vom 03.03.2023, 1 S 196/22
13. Juli 2023
Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
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