Ist nicht nur die Erstausstattung, sondern auch die Erneuerung von Rauchwarnmeldern eine Modernisierung?

NEWS

30. August 2023

1. Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt – anders als deren erstmaliger Einbau (dazu BGH, 17.06.2015 – VIII ZR 216/14, ZMR 2015, 760 und VIII ZR 290/14, ZMR 2015, 761) – grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden ist.

2. Der Vermieter ist aufgrund einer solchen Erneuerungsmaßnahme deshalb auch dann nicht zu einer Erhöhung der Miete nach §§ 559 ff. BGB berechtigt, wenn die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte erstmalige Ausstattung der Mietwohnung mit Rauchwarnmeldern weder zu einer zusätzlichen Belastung des Mieters mit Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat.

BGH, Urteil vom 24.05.2023 – VIII ZR 213/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

3. August 2026

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

Der Bundesgerichtshof (V ZR 162/25) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf...

PDF Downloaden
Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

3. August 2026

Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 04.02.2026 – 9 C 254/24) bestätigt die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dürfen grundsätzlich erst nach einem...

PDF Downloaden
Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

3. August 2026

Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.04.2026 – 32 U 3550/25) stellt klar, dass die Zweckbestimmung „Laden“ in einer Teilungserklärung den Betrieb einer Gaststätte grundsätzlich nicht...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.