Erhaltungsmaßnahmen (3-Angebote?)

AdobeStock news

15. November 2023

Grundsätzlich sind vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen mindesten 3 Vergleichsangebote einzuholen, um den Eigentümern einen ausreichende Tatsachengrundlage zu liefern.

Sind in der Region keine Anbieter zu finden, muss nicht vom Verwalter versucht werden, ortsferne Unternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen.

Es muss nicht vorgetragen werden, wann bei welchem Unternehmen – das abgelehnt hat – telefonisch oder schriftlich angefragt wurde.

AG Buxtehude, Urt. v. 06.04.2023, 31 C 324/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Münch feiert Einschulung

6. September 2024

Münch feiert Einschulung

Erster Schultag für die neuen Auszubildenden! Die Kollegen überreichten Schultüten mit reichlich Nervennahrung für stressige Tage. Wir sagen HERZLICH WILLKOMMEN & wünschen all unseren Auszubildenden...

Delegation: Verwalter darf über die Ausführung im Einzelnen entscheiden!

30. August 2024

Delegation: Verwalter darf über die Ausführung im Einzelnen entscheiden!

a) Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf...

PDF Downloaden
Formulierung von Beschlüssen zur Jahresabrechnung?

26. August 2024

Formulierung von Beschlüssen zur Jahresabrechnung?

Ein nach dem 30. November 2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen,...

PDF Downloaden