Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

AdobeStock

19. März 2024

a. Zahlt der Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig Abschläge, kann für die Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht allein auf die durch die Abschlagszahlungen hervorgerufene Minderung des Gemeinschaftsvermögens abgestellt werden. In den Gesamtvermögensvergleich einzubeziehen ist vielmehr auch, ob und ggf. in welchem Umfang die Werkleistungen vertragsgerecht erbracht worden sind. Die Beweislast dafür, dass den gezahlten Abschlägen keine werthaltigen Leistungen gegenüberstehen, trifft die GdWE.

b. Eine Haftung des Verwalters wegen pflichtwidriger Abschlagszahlungen scheidet aus, solange eine vertragsgerechte Leistung noch im Wege der (Nach-)Erfüllung durch den Werkunternehmer herbeigeführt werden kann.

c. Ist die (Nach-)Erfüllung ausgeschlossen und das Vertragsverhältnis zwischen der GdWE und dem Werkunternehmer in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, haftet der Verwalter für die durch die pflichtwidrigen Abschlagszahlungen entstandenen Schäden neben dem Werkunternehmer. Der Verwalter ist in diesem Fall aber nur Zug um Zug gegen Abtretung der auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche der GdWE gegen den Werkunternehmer zu Schadensersatz verpflichtet.

BGH, Urteil vom 26.01.2024 – V ZR 162/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. September 2026

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Erwerber einer Wohnung auch für Zahlungsrückstände seines Vorgängers haftet. 2. Bei älteren Gemeinschaftsordnungen gilt eine...

PDF Downloaden
Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. September 2026

Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. Ein Beschluss, mit dem die Eigentümer festlegen, dass über eine bestimmte Angelegenheit später im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann („Absenkungsbeschluss“), kann selbstständig...

PDF Downloaden
§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. September 2026

§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. Die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG dient dem steuerlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers – nicht dem Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.