Wie muss eine hybride Eigentümerversammlung beschlossen werden?

31. Oktober 2024

Der Beschluss zur Ermöglichung der hybriden Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG) muss keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teilnahme enthalten. Fehlen derartige Regelungen, hat der Einberufende – im Regelfall der Verwalter (§ 24 Abs. 1 WEG) – über die Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.10.2024 – 2-13 S 33/23 (nicht rechtskräftig)

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Münch startet auf Social Media

29. Oktober 2024

Münch startet auf Social Media

Nicht nur unser Unternehmen wächst weiter, auch unser Wunsch daran unsere Kunden zu informieren & Ihnen einen Einblick zu gewähren in die Welt von Münch....

Unser Team beim B2Run

26. September 2024

Unser Team beim B2Run

Dabei sein & gemeinsam aktiv werden. Trotz schlechten Wetters war Team Münch auch dieses Jahr wieder beim B2Run der Kölner Unternehmen dabei. Der Regen konnte...

Münch feiert Einschulung

6. September 2024

Münch feiert Einschulung

Erster Schultag für die neuen Auszubildenden! Die Kollegen überreichten Schultüten mit reichlich Nervennahrung für stressige Tage. Wir sagen HERZLICH WILLKOMMEN & wünschen all unseren Auszubildenden...