Wann sind Altvereinbarungen nach der WEG-Reform 2020 gültig?

Handschlag AdobeStock

16. April 2025

Ältere Gemeinschaftsordnungen enthalten eine Vielzahl von Vereinbarungen, bei denen nicht klar ist, ob diese nach der WEG-Reform 2020 weiter gelten.

Dabei kann es sich um verschiedene Themen handeln, wie z. B. Ladungsfrist, Beschlussfähigkeit, Kostenverteilung oder wie in nachstehendem Fall eine Regelung zum Verwaltungsbeirat.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2025, Az. 2-13 S 24/24

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

3. März 2026

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

Wohnungseigentümer haben bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft diese erlaubt („Ob“) – auch ohne besonderen Anlass. Über die konkrete Umsetzung...

PDF Downloaden
Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

3. März 2026

Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 28 Abs. 3 WEG befugt zu beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Ein Beschluss, der Eigentümer zur Teilnahme am Lastschriftverfahren...

PDF Downloaden
Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

3. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden. Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung...

PDF Downloaden