Das Landgericht Köln (Urteil vom 30.03.2026 – 15 S 6/25) hält einen Beschluss für ordnungsmäßig,
der den Verwalter ermächtigt, zur vorübergehenden Überbrückung von Liquiditätsengpässen Mittel
von der Erhaltungsrücklage auf das Gemeinschaftskonto umzubuchen.
Der Ermächtigungsbeschluss muss weder Höchstbeträge noch detaillierte inhaltliche Vorgaben enthalten,
da der Verwalter bei der Ausübung seiner Befugnisse ohnehin an die Grundsätze ordnungsmäßiger
Verwaltung gebunden ist.