Absenkungsbeschluss muss konkret beschlossen werden!

AdobeStock web

26. April 2024

1. Wollen die Wohnungseigentümer gem. § 23 III 2 WEG beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll, muss dies in dem entsprechenden Beschluss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

2. Dass ein Umlaufbeschluss durch eine Mehrheitsentscheidung zustande kommen soll, ergibt sich nicht zweifelsfrei aus dem Ziel der Vermeidung einer weiteren Eigentümerversammlung, weil diese auch durch einen einstimmigen Umlaufbeschluss vermieden werden kann.

LG Berlin, Beschluss vom 16.8.2023 AZ. 85 S 59/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

29. Januar 2025

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

1. § 18 Abs. 4 WEG gewährt den Eigentümern lediglich ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen, ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt...

PDF Downloaden
Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

23. Januar 2025

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben...

PDF Downloaden
Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

20. Januar 2025

Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die...

PDF Downloaden