Abwälzung von Erhaltungs- und Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer?

Vorlage NEWs ()

4. Mai 2026

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bleibt auch bei abweichender Regelung in der Teilungserklärung zur Instandhaltung von Balkonen beschlusskompetent für Erhaltungsmaßnahmen. Sie kann – und muss ggf. – Balkonsanierungen selbst durchführen, selbst wenn einzelne Eigentümer hierfür nach der Teilungserklärung zuständig sind.

BGH, Urteil vom 24. April 2026 – V ZR 102/24

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