Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis
auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte
und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.
Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man
zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei
Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21