Beschlossenes Verbot des Abstellens von Elektro-Autos in der Tiefgarage

Muench Referenz Fallback

24. April 2022

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis

auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte

und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.

Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei

Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

 

AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

4. Mai 2026

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

1. Auch nach Inkrafttreten des WEMoG kann ein Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Passivlegitimiert ist die   ...

PDF Downloaden
Eintragung der Erwerberhaftung

4. Mai 2026

Eintragung der Erwerberhaftung

Eine Haftungsklausel für Sondernachfolger (§ 10 Abs. 3 WEG) entfaltet nach Ablauf der Übergangsfrist keine Wirkung mehr, wenn sie nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen ist....

PDF Downloaden
Abwälzung von Erhaltungs- und Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer?

4. Mai 2026

Abwälzung von Erhaltungs- und Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bleibt auch bei abweichender Regelung in der Teilungserklärung zur Instandhaltung von Balkonen beschlusskompetent für Erhaltungsmaßnahmen. Sie kann – und muss...

PDF Downloaden