Beschlusskompetenz zur Änderung der Fälligkeit der Zahlungspflichten?

Faelligkeit AdobeStock

4. Dezember 2024

Die Eigentümer haben keine Beschlusskompetenz, eine Fälligkeitsregelung in der Teilungserklärung abzuändern.

Der Inhalt der Teilungserklärung geht der Regelung des § 28 Abs. 3 WEG insoweit vor, dass allenfalls durch eine Änderung der Teilungserklärung von der Regelung abgewichen werden kann.

LG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2024 – 3 S 13/24

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

23. Januar 2025

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben...

PDF Downloaden
Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

20. Januar 2025

Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die...

PDF Downloaden
Welche Angaben muss der Verwalter bei einer Hybrid-ETV geben?

16. Januar 2025

Welche Angaben muss der Verwalter bei einer Hybrid-ETV geben?

Der Verwalter muss, wenn ein Grundlagenbeschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gefasst worden ist, nicht bereits in der Ladung zur Eigentümerversammlung auf...

PDF Downloaden