Bis wann ist die Erteilung der Jahresabrechnung fällig?

AdobeStock

15. Juli 2024

Jeder Eigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Maßnahme der Verwaltung nach § 18 Abs. 1 WEG die Aufstellung der Jahresabrechnung verlangen.

Soweit § 28 Abs. 2 S. 2 WEG dem Verwalter die Aufstellungspflicht auferlegt, regelt das Gesetz keine originäre Verpflichtung des Verwalters, sondern nur dessen Organzuständigkeit, da der Verwalter insoweit ihr Ausführungs- bzw. Vertretungsorgan ist und die Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer lediglich umsetzt.

Aus dem gesetzlichen Zweck der Erstellung der Jahresabrechnung, Vorbereitung der Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen/Anpassung der Vorschüsse ergibt sich, dass der jedem Eigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehende Individualanspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung regelmäßig nicht vor Ablauf des 3. Quartals des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr fällig wird.

LG Koblenz Urteil vom 5.2.2024, Az. 2 S 34/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

18. November 2024

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen. BGH,...

PDF Downloaden
Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

12. November 2024

Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

Die Wohnungseigentümer können seit dem 1. Dezember 2020 eine bauliche Veränderung auch dann beschließen, wenn die Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum dauerhaft nur dem...

PDF Downloaden
Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

5. November 2024

Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Versorgungsleitungen sind, soweit sie sich im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden, rechtlich als einheitliche Anlage anzusehen; zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz gehören danach die...

PDF Downloaden