Drei Angebote und nachträgliche Genehmigungen von Handlungen des Verwalters

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1. Oktober 2025

Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Gutachtern.

BGH, Versäumnisurteil vom 18. Juli 2025 – V ZR 76/24

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