Faktisches Sondernutzungsrecht durch Gestattung baulicher Veränderungen?

Muench News Apr Terrasse

9. April 2023

Ein Beschluss, der gegen die sog. Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG verstößt, ist nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Dies kann faktisch dazu führen, dass der Sondereigentümer der Erdgeschosswohnung durch einen bestandskräftigen Beschluss über eine Terrassenerweiterung einen Teil der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartenfläche unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer künftig zur alleinigen Nutzung erhält (faktisches Sondernutzungsrecht).

LG Düsseldorf, Urteil vom 11. 11. 2022 – 19 S 19/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

29. Januar 2025

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

1. § 18 Abs. 4 WEG gewährt den Eigentümern lediglich ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen, ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt...

PDF Downloaden
Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

23. Januar 2025

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben...

PDF Downloaden
Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

20. Januar 2025

Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die...

PDF Downloaden