Kameraattrappe – Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Design ohne Titel ()

5. Januar 2026

1. Die Anbringung einer Kameraattrappe kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn bei objektiver Betrachtung der Eindruck einer Überwachung entsteht.
2. Maßgeblich ist nicht, ob tatsächlich eine Videoaufzeichnung erfolgt, sondern wie die Maßnahme von einem verständigen Betroffenen wahrgenommen wird.
3. Ein berechtigtes Sicherheitsinteresse des Eigentümers rechtfertigt den Einsatz einer Kameraattrappe nur dann, wenn keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen.
4. Auch ohne tatsächliche Datenerhebung kann eine Überwachungsdrucksituation entstehen, die unzulässig ist.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2025, 19 S 20/25

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. September 2026

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Erwerber einer Wohnung auch für Zahlungsrückstände seines Vorgängers haftet. 2. Bei älteren Gemeinschaftsordnungen gilt eine...

PDF Downloaden
Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. September 2026

Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. Ein Beschluss, mit dem die Eigentümer festlegen, dass über eine bestimmte Angelegenheit später im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann („Absenkungsbeschluss“), kann selbstständig...

PDF Downloaden
§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. September 2026

§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. Die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG dient dem steuerlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers – nicht dem Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.