Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

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9. Mai 2025

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 28.11.2024 (Az. 2-13 S 27/24) entschieden, dass Wohnungseigentümern kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per E-Mail oder als Digitalkopie zusteht, wenn diese Unterlagen der Gemeinschaft lediglich in Papierform vorliegen.

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