Kostenvorschuss für Mängelbeseitigungsarbeiten; Altbeschluss zur Vergemeinschaftung

Lady Justice statue in law firm office

10. Juni 2024

Ein vor dem Inkrafttreten des WEMoG am 01.02.2020 gefasster Vergemeinschaftungs-Beschluss gilt fort.

Ein (einfacher) Umlaufbeschluss ist bei fehlender Zustimmung aller Sondereigentümer der GdWE als Nichtbeschluss zu behandeln, d.h. es bedarf keiner diesbezüglichen Anfechtung.

Ein Fall von § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG, der ausnahmsweise eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren zulässt, liegt nicht vor, da es an einem vorgeschalteten Absenkungsbeschluss der GdWE fehlt, wonach für einen einzelnen Gegenstand – hier: Vergemeinschaftung von weiteren Mängelrechten – die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.

OLG Köln, Urteil vom 12.04.2023 – 17 U 14/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

3. August 2026

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

Der Bundesgerichtshof (V ZR 162/25) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf...

PDF Downloaden
Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

3. August 2026

Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 04.02.2026 – 9 C 254/24) bestätigt die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dürfen grundsätzlich erst nach einem...

PDF Downloaden
Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

3. August 2026

Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.04.2026 – 32 U 3550/25) stellt klar, dass die Zweckbestimmung „Laden“ in einer Teilungserklärung den Betrieb einer Gaststätte grundsätzlich nicht...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.