Muss der Absenkungsbeschluss angekündigt werden?

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3. Juli 2025

Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen (…) ist, dass er in die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann (…).

LG München I, Urteil vom 21.03.2024 – 36 S 3331/23 WEG

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