Unklare Gemeinschaftsordnung: Klärung durch Feststellungsklage möglich

Vorlage NEWs ()

1. Juni 2026

Wohnungseigentümer können das Bestehen von Rechten und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung gerichtlich durch Feststellungsklage klären lassen. Die Klage ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu richten. Das Urteil wirkt für und gegen alle Eigentümer, auch wenn sie nicht am Verfahren beteiligt waren. Streitigkeiten über die Gemeinschaftsordnung können auch über eine Beschlussersetzungsklage geklärt werden.

BGH, Urt. v. 27.02.26 – V ZR 98/25

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

1. Juni 2026

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

a) Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz der...

PDF Downloaden
Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

1. Juni 2026

Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

Für die Wirksamkeit eines Beschlusses genügt bereits eine schlagwortartige Beschreibung des Beschlussgegenstands. Wohnungseigentümer haben bei Sanierungsmaßnahmen einen weiten Ermessensspielraum – sowohl beim „Ob“, „Wann“ als...

PDF Downloaden
Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen: Grenzen für Mehrheitsbeschlüsse

1. Juni 2026

Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen: Grenzen für Mehrheitsbeschlüsse

Eine Änderung der Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Werden bei unterschiedlich großen Wohnungen die Kosten abweichend vom vereinbarten Schlüssel (z. B. Wohnfläche) nach...

PDF Downloaden