Wohnungseigentümer können das Bestehen von Rechten und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung gerichtlich durch Feststellungsklage klären lassen. Die Klage ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu richten. Das Urteil wirkt für und gegen alle Eigentümer, auch wenn sie nicht am Verfahren beteiligt waren. Streitigkeiten über die Gemeinschaftsordnung können auch über eine Beschlussersetzungsklage geklärt werden.
BGH, Urt. v. 27.02.26 – V ZR 98/25