Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Abrechnung AdobeStock

20. Januar 2025

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen.

Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Kostentragungsbeschlüssen zu verfolgen.

Es ist unschädlich, wenn die Belegprüfung nicht von sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsbeirats durchgeführt wird.

AG München, Urteil vom 31.08.2023 – 1293 C 11654/22; IMR 2024, Heft 10, 431

 

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

1. Juni 2026

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

a) Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz der...

PDF Downloaden
Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

1. Juni 2026

Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

Für die Wirksamkeit eines Beschlusses genügt bereits eine schlagwortartige Beschreibung des Beschlussgegenstands. Wohnungseigentümer haben bei Sanierungsmaßnahmen einen weiten Ermessensspielraum – sowohl beim „Ob“, „Wann“ als...

PDF Downloaden
Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen: Grenzen für Mehrheitsbeschlüsse

1. Juni 2026

Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen: Grenzen für Mehrheitsbeschlüsse

Eine Änderung der Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Werden bei unterschiedlich großen Wohnungen die Kosten abweichend vom vereinbarten Schlüssel (z. B. Wohnfläche) nach...

PDF Downloaden