Verweigerte Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen – Kein materieller Beschlussfehler

Akten Einsicht verweigert AdobeStock

5. Mai 2025

Wird einem Wohnungseigentümer die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen vor der Eigentümerversammlung verweigert, stellt dies lediglich einen formellen und nicht zwingend einen materiellen Beschlussfehler dar.

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat hierzu eine aktuelle Entscheidung getroffen (Urt. v. 20.12.2024 – 980a C 38/23 WEG), die sich mit diesem Konfliktfall befasst.

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