Ältere Gemeinschaftsordnungen enthalten eine Vielzahl von Vereinbarungen, bei denen nicht klar ist, ob diese nach der WEG-Reform 2020 weiter gelten.
Dabei kann es sich um verschiedene Themen handeln, wie z. B. Ladungsfrist, Beschlussfähigkeit, Kostenverteilung oder wie in nachstehendem Fall eine Regelung zum Verwaltungsbeirat.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2025, Az. 2-13 S 24/24