Wer ist bei einem Verwalterwechsel für den Vermögensbericht zuständig?

Taschenrechner

27. März 2025

Für den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) gilt wie für die Jahresabrechnung, dass die Pflicht zur Erstellung den Verwalter trifft, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht im Amt ist.

Scheidet der Verwalter vor Ablauf des Kalenderjahres aus, besteht eine Verpflichtung zur Vorlage eines Vermögensberichts für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden nicht.

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.01.2025 – 2-13 S 109/24

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Wir wachsen weiter, werden Sie Teil unseres Teams!

10. Juli 2026

Wir wachsen weiter, werden Sie Teil unseres Teams!

In den vergangenen Jahren haben wir unseren Immobilienbestand kontinuierlich erweitert. Mit unserem Wachstum entstehen neue Aufgaben, spannende Projekte und zusätzliche Arbeitsplätze. Um unseren hohen Qualitätsanspruch...

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

1. Juni 2026

GdWE bleibt auch bei Abwälzung der Erhaltungslast zuständig!

a) Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz der...

PDF Downloaden
Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

1. Juni 2026

Sanierungsmaßnahmen: Großer Spielraum für die GdWE

Für die Wirksamkeit eines Beschlusses genügt bereits eine schlagwortartige Beschreibung des Beschlussgegenstands. Wohnungseigentümer haben bei Sanierungsmaßnahmen einen weiten Ermessensspielraum – sowohl beim „Ob“, „Wann“ als...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.