Wer trägt die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung?

At a professional business seminar, a diverse audience raises th

13. Oktober 2026

Die Kosten einer (außerordentlichen) Eigentümerversammlung können wegen eines Einberufungsverlangens nach § 24 Abs. 2 WEG nur in engen Ausnahmefällen
den die Versammlung verlangenden Eigentümern durch Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG auferlegt werden.

AG Kassel, Urteil v. 15.7.26, 800 C 607/26.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

13. Oktober 2026

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

1. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen an Dachterrassen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die alleinige Gebrauchsmöglichkeit der betroffenen Sondereigentümer anknüpft, auch wenn...

PDF Downloaden
Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. September 2026

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Erwerber einer Wohnung auch für Zahlungsrückstände seines Vorgängers haftet. 2. Bei älteren Gemeinschaftsordnungen gilt eine...

PDF Downloaden
Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. September 2026

Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. Ein Beschluss, mit dem die Eigentümer festlegen, dass über eine bestimmte Angelegenheit später im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann („Absenkungsbeschluss“), kann selbstständig...

PDF Downloaden