Änderung der Kostenverteilung bei Doppelparkern

AdobeStock News Format

21. Juli 2023

Nach dem neuen § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG besteht die umfassende Beschlusskompetenz, den gesetzlichen oder einen vereinbarten Umlageschlüssel zwar nicht generell, aber für die meisten Kosten und Kostenarten zu ändern. Dies gilt auch für Erhaltungskosten, allein mit Ausnahme der Kosten baulicher Veränderungen nach § 20 WEG. Die Gemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss (nur) den (Teil-) Eigentümern der Doppelparker unter Befreiung der übrigen (Wohnungs-)Eigentümer die gesamten Erhaltungskosten aufbürden.

AG Hannover, Urteil vom 20.09.2022, Az. 482 C 5657/21; IMR 2023, 2237

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

18. November 2024

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen. BGH,...

PDF Downloaden
Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

12. November 2024

Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

Die Wohnungseigentümer können seit dem 1. Dezember 2020 eine bauliche Veränderung auch dann beschließen, wenn die Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum dauerhaft nur dem...

PDF Downloaden
Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

5. November 2024

Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Versorgungsleitungen sind, soweit sie sich im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden, rechtlich als einheitliche Anlage anzusehen; zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz gehören danach die...

PDF Downloaden