Errichtung einer Elektroladestation in angemieteter Garage zulässig?

Muench News Sept

26. September 2022

1. Mieter können über § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Vermieter verlangen, dass die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge geduldet wird.

2. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Mieter.

3. Teil seines Gestattungsanspruchs ist es, zu entscheiden welches Unternehmen mit der Baumaßnah-me beauftragt wird.

4. Dies gilt auch, wenn nach derzeitigem Stand der Technik weitere Ladestationen nur von den Stadt-werken installiert werden können.

 

LG München I, Urteil vom 23.06.2022 – 31 S 12015/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

18. November 2024

Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen. BGH,...

PDF Downloaden
Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

12. November 2024

Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

Die Wohnungseigentümer können seit dem 1. Dezember 2020 eine bauliche Veränderung auch dann beschließen, wenn die Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum dauerhaft nur dem...

PDF Downloaden
Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

5. November 2024

Gehören Abwasserleitungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Versorgungsleitungen sind, soweit sie sich im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden, rechtlich als einheitliche Anlage anzusehen; zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz gehören danach die...

PDF Downloaden