Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mie-tobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhaf-ter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten.
BGH, Urteil vom 5. Oktober 2022
Az. VIII ZR 117/21