Formulierung von Beschlüssen zur Jahresabrechnung?

AdobeStock

26. August 2024

Ein nach dem 30. November 2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse festlegen wollen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2023 – V ZB 9/23, NZM 2024, 42 Rn. 14).

BGH, Urteil vom 19. Juli 2024 – V ZR 102/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

29. Januar 2025

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

1. § 18 Abs. 4 WEG gewährt den Eigentümern lediglich ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen, ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt...

PDF Downloaden
Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

23. Januar 2025

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben...

PDF Downloaden
Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

20. Januar 2025

Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die...

PDF Downloaden