Die Klage auf Zahlung von Vorschuss (hier: Sonderumlage) in Höhe von 50.000 EUR wird in der Regel nicht § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unterfallen.
BGH, Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 180/21; IMR, 11/2022, S. 446
4. Januar 2023
Die Klage auf Zahlung von Vorschuss (hier: Sonderumlage) in Höhe von 50.000 EUR wird in der Regel nicht § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unterfallen.
BGH, Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 180/21; IMR, 11/2022, S. 446
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