Was ist eine grundlegende Umgestaltung?

Muench News Apr Landgericht

9. April 2023

Allein ein uneinheitlicher Gesamteindruck oder Störungen der Symmetrie eines Hauses reicht nicht aus, um darin eine grundlegende Umgestaltung zu sehen.

Entspricht die Wohnanlage ihrem äußeren Eindruck nach derzeit allenfalls mittleren Wohnstandards, würde eine zusätzliche und unmittelbar von der Wohnung aus zu
begehende, aufgeschüttete Terrasse der gesamten Anlage ein neues, erheblich moderneres und luxuriöseres Gepräge geben,
das zu der übrigen Gestaltung im vorderen und rückwärtigen Bereich des Objekts nicht passt. Mithin würde eine grundlegende Umgestaltung vorgenommen.

LG Köln, Urteil vom 26.01.2023 – 29 S 136/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Sind die Zuführungen zur Rücklage Werbungskosten?

1. April 2025

Sind die Zuführungen zur Rücklage Werbungskosten?

Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 1.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) keinen Werbungskostenabzug...

PDF Downloaden
Wer ist bei einem Verwalterwechsel für den Vermögensbericht zuständig?

27. März 2025

Wer ist bei einem Verwalterwechsel für den Vermögensbericht zuständig?

Für den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) gilt wie für die Jahresabrechnung, dass die Pflicht zur Erstellung den Verwalter trifft, der zum Zeitpunkt der...

PDF Downloaden
Kann die WEG weiterhin einen gemeinschaftlichen Kabelvertrag abschließen?

19. März 2025

Kann die WEG weiterhin einen gemeinschaftlichen Kabelvertrag abschließen?

1. Es widerspricht nicht grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung, für alle Eigentümer einen Sammelvertrag mit einem Kabel-Anbieter zu schließen, auch wenn vermietende Miteigentümer nach Wegfall des sog....

PDF Downloaden