1. Mit der Rechtskraft des Urteils, mit dem ein in der Jahresabrechnung berücksichtigter Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung für ungültig erklärt wird, entfällt lediglich die Durchsetzbarkeit der Nachschussforderung.
2. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Schäden wegen Zahlungsverzugs müssen von einem säumigen Wohnungseigentümer ersetzt werden.
3. Eine bereits erhobene Zahlungsklage kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ab diesem Zeitpunkt für erledigt erklären mit der Folge, dass die Kosten regelmäßig dem säumigen Wohnungseigentümer aufzuerlegen sind.
BGH, Urteil vom 16. Juni 2023 – Az. V ZR 251/21 –