Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

Vorlage NEWs ()

13. Oktober 2026

Ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des 24 § Abs. 4 Satz 2 WEG wirkt sich dann nicht auf die Beschlussfassung aus, wenn die maßgeblichen Angebote, über die bei der
Eigentümerversammlung abgestimmt wurde, bereits Monate vor der Beschlussfassung vorlagen und sämtliche anwesenden Eigentümer für den Beschluss gestimmt haben.

LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 13.07.2026, 2-13 S 17/26

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

13. Oktober 2026

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

1. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherten zustehen, ist...

PDF Downloaden
Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

13. Oktober 2026

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

1. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen an Dachterrassen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die alleinige Gebrauchsmöglichkeit der betroffenen Sondereigentümer anknüpft, auch wenn...

PDF Downloaden
Wer trägt die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung?

13. Oktober 2026

Wer trägt die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung?

Die Kosten einer (außerordentlichen) Eigentümerversammlung können wegen eines Einberufungsverlangens nach § 24 Abs. 2 WEG nur in engen Ausnahmefällen den die Versammlung verlangenden Eigentümern durch...

PDF Downloaden