Form der Einladung zur Eigentümerversammlung

Vorlage NEWs ()

9. April 2026

Zur Eigentümerversammlung sind sämtliche Wohnungseigentümer zu laden, sofern dies nicht ausnahmsweise
unmöglich ist. Eine digitale Ladung ist zulässig, jedoch nur, wenn der Eigentümer diesen
Kommunikationsweg eröffnet hat. Fehlt es daran, muss der Verwalter auf andere zumutbare Wege
(insb. Post) zurückgreifen. Werden nicht alle Eigentümer geladen, sind die gefassten Beschlüsse regelmäßig
ungültig.
AG Charlottenburg, Urteil vom 20.02.2026 – 73 C 143/25

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. September 2026

Erwerber haftet für alte Hausgeldschulden

1. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Erwerber einer Wohnung auch für Zahlungsrückstände seines Vorgängers haftet. 2. Bei älteren Gemeinschaftsordnungen gilt eine...

PDF Downloaden
Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. September 2026

Klarstellung zum Absenkungsbeschluss durch den BGH

1. Ein Beschluss, mit dem die Eigentümer festlegen, dass über eine bestimmte Angelegenheit später im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann („Absenkungsbeschluss“), kann selbstständig...

PDF Downloaden
§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. September 2026

§ 35a EStG: Muss der Verwalter eine Bescheinigung ausstellen?

1. Die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG dient dem steuerlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers – nicht dem Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.