Rückstände: Befugnisse des Verwalters seit der WEG-Reform (Außenverhältnis)

Muench News Dez

4. Januar 2023

Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Be- fugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.

Aus einem wirksamen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ein Wohnungseigentümer dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Forderungen während der Dauer seiner Mitgliedschaft in der WEG fällig werden.

BGH, Urteil vom 16. September 2022 – Az. V ZR 180/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

9. April 2026

Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft, vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Entscheidung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruht und ordnungsmäßiger Verwaltung...

PDF Downloaden
Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

9. April 2026

Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

Das Stimmrecht von Wohnungseigentümern kann grundsätzlich vereinbarungsrechtlich objektbezogen beschränkt werden (z. B. auf „Angelegenheiten der Tiefgarage“). Eine solche Beschränkung ist jedoch nur wirksam, wenn sie...

PDF Downloaden
Form der Einladung zur Eigentümerversammlung

9. April 2026

Form der Einladung zur Eigentümerversammlung

Zur Eigentümerversammlung sind sämtliche Wohnungseigentümer zu laden, sofern dies nicht ausnahmsweise unmöglich ist. Eine digitale Ladung ist zulässig, jedoch nur, wenn der Eigentümer diesen Kommunikationsweg...

PDF Downloaden