Wie muss eine hybride Eigentümerversammlung beschlossen werden?

31. Oktober 2024

Der Beschluss zur Ermöglichung der hybriden Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG) muss keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teilnahme enthalten. Fehlen derartige Regelungen, hat der Einberufende – im Regelfall der Verwalter (§ 24 Abs. 1 WEG) – über die Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.10.2024 – 2-13 S 33/23 (nicht rechtskräftig)

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

4. Mai 2026

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

1. Auch nach Inkrafttreten des WEMoG kann ein Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Passivlegitimiert ist die   ...

PDF Downloaden
Eintragung der Erwerberhaftung

4. Mai 2026

Eintragung der Erwerberhaftung

Eine Haftungsklausel für Sondernachfolger (§ 10 Abs. 3 WEG) entfaltet nach Ablauf der Übergangsfrist keine Wirkung mehr, wenn sie nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen ist....

PDF Downloaden
Abwälzung von Erhaltungs- und Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer?

4. Mai 2026

Abwälzung von Erhaltungs- und Kostentragungslast auf die Wohnungseigentümer?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bleibt auch bei abweichender Regelung in der Teilungserklärung zur Instandhaltung von Balkonen beschlusskompetent für Erhaltungsmaßnahmen. Sie kann – und muss...

PDF Downloaden