Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

Vorlage NEWs ()

13. Oktober 2026

1. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer
und nicht dem Versicherten zustehen, ist wirksam; sie stellt keinen Verstoß gegen 44 § Abs. 1 Satz1 VVG dar. Auch kann die Vorschrift des 44 § Abs. 2 VVG abbedungen werden.
2. Der Versicherte ist ausreichend dadurch geschützt, dass der Versicherer sich bei für den Versichertenunerträglichen Härten nach 242 § BGB nicht auf die Klausel berufen darf.

OLG München, Beschl. v. 01.10.2025 – 25 U 912/25

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

13. Oktober 2026

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

Ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des 24 § Abs. 4 Satz 2 WEG wirkt sich dann nicht auf die Beschlussfassung aus, wenn die maßgeblichen Angebote,...

PDF Downloaden
Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

13. Oktober 2026

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

1. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen an Dachterrassen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die alleinige Gebrauchsmöglichkeit der betroffenen Sondereigentümer anknüpft, auch wenn...

PDF Downloaden
Wer trägt die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung?

13. Oktober 2026

Wer trägt die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung?

Die Kosten einer (außerordentlichen) Eigentümerversammlung können wegen eines Einberufungsverlangens nach § 24 Abs. 2 WEG nur in engen Ausnahmefällen den die Versammlung verlangenden Eigentümern durch...

PDF Downloaden