Externer Dienstleister für Mülltrennung – umlagefähig?

Muench News Nov

23. November 2022

 Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mie-tobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhaf-ter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. 

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2022 

Az. VIII ZR 117/21 

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

13. Oktober 2026

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

Ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des 24 § Abs. 4 Satz 2 WEG wirkt sich dann nicht auf die Beschlussfassung aus, wenn die maßgeblichen Angebote,...

PDF Downloaden
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

13. Oktober 2026

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

1. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherten zustehen, ist...

PDF Downloaden
Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

13. Oktober 2026

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

1. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen an Dachterrassen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die alleinige Gebrauchsmöglichkeit der betroffenen Sondereigentümer anknüpft, auch wenn...

PDF Downloaden